In Sachsen dient die Zentrale Artdatenbank des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) als landesweites Erfassungs-, Dokumentations- und Auskunftssystem für Fauna und Flora. Die Behördenmitarbeiter der Landes- und
Kommunalverwaltungen können, unter Federführung des LfULG, auf diesen zentralen Datenpool zugreifen.
Der Änderungsschutz bietet dem LfULG die Möglichkeit, Datensätze, die für die Berichtpflichten und andere wichtige Veröffentlichungen verwendet wurden, vor Änderungen in der Zentralen Artdatenbank zu schützen. Außer den Beobachtungen können auch "Orte und Gebiete", die als Fundort- und Untersuchungsgebietsreferenz genutzt werden, vor Veränderungen geschützt werden.
Der Änderungsschutz wirkt sich prinzipiell auch auf exportierte Datenbestände aus, die mit anderen MultiBaseCS-Editionen bearbeitet werden. Ein umfänglicher Schutz vor Änderungen besteht nach der Implementierung jedoch nur in der Zentralen Artdatenbank. Das dateibasierte MultiBaseCS-Datenbankformat unterstützt keine Datenbank-Trigger. Daher lassen sich in solchen Datenbanken Änderungen über SQL-Statements vornehmen.
Änderungsschutz für Beobachtungen einschalten
Der Änderungsschutz für einzelne Beobachtungen oder ganze Datenpakete lässt sich über die Liste ein- bzw.- ausschalten.
Bevor Sie den Änderungsschutz für bestimmte Beobachtungen einschalten, führen Sie zunächst die Datenpflege für die gesamte Datenbank durch. Die Datenpflege finden Sie im Dialog "Werkzeuge und Dienstprogramme" im Menü "Extras". |
Um den Änderungsschutz einzuschalten, wechseln Sie zur Liste und filtern Sie zunächst die Beobachtungen, für die der Änderungsschutz eingeschaltet werden soll. Markieren Sie die gewünschten Beobachtungen und wählen Sie aus dem Kontextmenü (rechte Maustaste) im Untermenü [Bearbeiten] den Eintrag [Änderungsschutz] und dann [Änderungsschutz einschalten].
Anschließend wählen Sie einen der Gründe für den Änderungsschutz aus und geben optional eine genauere Beschreibung des Grundes ein.
In der Listenansicht werden die vom Änderungsschutz betroffenen Beobachtungen nun mit einem Symbol gekennzeichnet. In der Listenspalte "Änderungsschutz" wird der ausgewählte Grund abgebildet.
Änderungsschutz für Beobachtungen ausschalten
Um den Änderungsschutz auszuschalten, wechseln Sie zur Liste und filtern Sie zunächst die Beobachtungen, für die der Änderungsschutz ausgeschaltet werden soll. Markieren Sie die gewünschten Beobachtungen und wählen Sie aus dem Kontextmenü (rechte Maustaste) im Untermenü [Bearbeiten] den Eintrag [Änderungsschutz] und dann [Änderungsschutz ausschalten].
Weitergabe geschützter Beobachtungen
Die Beobachtungsdaten können über den Menübefehl "Datei / Exportieren / MultiBaseCS-Datenbank" in eine MBCS-Datenbank exportiert werden.
Siehe dazu Export als MultiBaseCS-Datenbank
Im weiteren Verlauf des Export-Assistenten erscheint ein zusätzliches Fenster, in dem die Exportoptionen zum Änderungsschutz ausgewählt werden können.
Änderungen geschützter Beobachtungen übernehmen
Über das Menü "Datei / Importieren / MultiBaseCS-Datenbank" wird der Assistent zum Datenbankimport aufgerufen. Siehe dazu MultiBaseCS-Datenbank importieren
Wenn die Importoption „alle geänderten Datensätze“ ausgewählt ist, wird nach dem Importdialog und vor der Importzusammenfassung, ein weiterer Dialog angezeigt. Dieser Dialog enthält alle vom Änderungsschutz eingeschlossenen Beobachtungen, die potentiell durch den Import geändert werden sollen. In diesem Dialog kann nun der Änderungsschutz für einzelne oder alle Datensätze für die Dauer des Imports ausgeschaltet werden. Markieren Sie dazu die gewünschten Beobachtungen und wählen Sie aus dem Kontextmenü (rechte Maustaste) den Eintrag [Änderungsschutz aktivieren] oder [Änderungsschutz deaktivieren].
Diese Beobachtungen werden dann wie bisher geändert importiert. Ebenso erfolgt der Import für Beobachtungen, die generell nicht dem Änderungsschutz unterliegen. Beobachtungen, die vom Änderungsschutz betroffen sind, werden nicht importiert.
In MultiBaseCS-Datenbanken außerhalb des LfULG wird ein bestehender Änderungsschutz immer in die Zieldatenbank übernommen. Damit kann ein Änderungsschutz auch an externe Auftragnehmer weitergegeben werden. Dadurch kann z. B. verhindert werden, dass bestimmte Orte von externen Nutzern geändert werden.
Bearbeitung geschützter Beobachtungen
An Beobachtungen, für die der Änderungsschutz aktiviert ist, können grundsätzlich keine Änderungen vorgenommen werden.
Ausnahmen bestehen für folgende Felder, die trotz bestehendem Änderungsschutz über die Liste editiert werden können:
•Qualität
•Herausgabegenauigkeit
•Verwendung
•Benutzerzuordnung
•Synchronisation